Bestattungsvorsorgevertrag
Bestattungsvorsorgevertrag regelt Deine spätere Bestattung. Der Kunde bespricht mit dem Bestatter die Details der zukünftigen Bestattung. Die Details der Bestattung als solches regelt die “Bestattungsverfügung”.
Bestattungsvorsorgevertrag – Der Inhalt
Der Vertrag verpflichtet den Bestatter Deines Vertrauens, Deine Bestattung genau so umzusetzen, wie Du sie in der Bestattungsverfügung festgelegt hast. Er wird es soweit zukünftig möglich, so in Deinem Sinn umsetzen bzw. möglichst nahe an Deinen Wünschen.
Zu diesem Vertrag gehört eine Aufstellung der aktuellen Kosten des Bestatters. Es wird festgelegt, wie mit evtl. Preiserhöhungen umgegangen werden soll.
Der Kunde – der zukünftige Verstorbene – verpflichtet sich, die Angehörigen über diesen Vertrag zu informieren. Er wird dann zukünftig informiert, wenn der Kunde verstorben ist. Der Kunde verpflichtet sich auch, für die Bezahlung zu sorgen. Dazu zahlt er entweder in ein Treuhandvermögen über den Bestatter ein oder tritt traditionell eine Sterbegeldversicherung zur Bezahlung ab. Die Sterbegeldversicherung lohnt sich, wenn der Antragsteller zwischen 40 und 60 Jahren alt ist. Darüber kann es sein, dass die eingezahlten Beiträge die Auszahlsumme(Versicherungssumme) übersteigen. Dann lohnt sich die Versicherung gegen Einmalbeitrag oder das Treuhandvermögen über den Bestatter.
Fehlende Gelder müssen dann später evtl. Angehörige zuschießen oder das Sozialamt zahlt dafür.
Dieser Vertrag ist später nur gegen Kostenersatz zu kündigen. Deshalb wird auch festgelegt, wer anstelle des angegebenen Bestatters die Bestattung übernimmt, falls dieser insolvent ist oder die Geschäftstätigkeit aufgegeben hat.