Bestattungsverfuegung

Bestattungsverfuegung

Bestattungsverfuegung ist die Anweisung an den zukünftigen Bestatter. Dort wird festgelegt, wie Deine zukünftige Bestattung aussehen soll. Sie darf NICHT ins Testament!

Wer macht die Bestattungsverfuegung?

Der zukünftige Bestatter macht diese kostenlos im Rahmen der zukünftigen kostenpflichtigen Bestattung. Sie kann natürlich auch von einem Rechtsanwalt/Notar gemacht werden. Manche Rechtsschutzversicherungen etc. bieten da Komplettpakete zu an. Diese Bestattungsverfügung gibst Du dann dem Bestatter. Sie ist für ihn verbindlich, soweit die Bestimmungen umgesetzt werden können.

Bestattungsverfuegung – Inhalt

Für diese Verfügung solltest Du Dir Zeit nehmen. Es sind einige grundsätzliche Entscheidungen zu treffen(überlegen). Mache Dir eine Liste, die Du regelmäßig füllst.

1.) Wer soll die Totenfürsorge übernehmen?

Überlege gut, wer die Verantwortung für alles übernehmen soll. Du kannst natürlich auch den Bestatter bevollmächtigen, Deinen Willen gemäß der Verfügung umzusetzen. Dieses ist sinnvoll bei zerstrittener Familie oder bei keinen vorhandenen Nachkommen etc.

2.) Der Ort Deiner Bestattung

Wo willst Du bestattet werden? Seebestattung ist am pflegeleichtesten…Wenn am Land, sollte es ein Ort sein, der von den nahen Angehörigen auch besucht/gepflegt werden kann.

3.) Bestattungsart

Dieses ist entweder von der Religion vorgegeben oder zumindest in Deutschland fast frei bestimmbar. Bei religiösen Bestattungen fragst Du Deinen Leiter. Bei allen anderen liegt es in Deiner Hand.

a) Erdbestattung im Sarg

Diese Form ist stark abnehmend. Du brauchst einen Sarg und eine Grabstätte, wo er beerdigt werden soll. Hier sind der Bestatter und der gewünschte Friedhof zuständig.

b) Feuerbestattung – Urne

Für die Feuerbestattung brauchst Du einen Transportsarg, in dem Verstorbene dann auch verbrannt wird. Die Asche wird dann im Krematorium in Deine Wunschurne abgefüllt.

Für die Beerdigung der Urne gibt es fast unendliche Möglichkeiten. In Deutschland darfst Du sie nicht zu Hause oder im Vorgarten beerdigen etc. Im Ausland gelten andere Bestimmungen.

Baumbestattung, Auslandbestattung, Seebestattung etc. sind in allen Variationen möglich. Die Weltraumbestattung ist noch Wunschtraum.

4. Trauerfeier

Hier legst Du fest, ob Du eine haben willst und wo und wie sie ausgerichtet werden soll. Evtl. unerwünschte Gäste kannst Du auch festlegen.

5.)Bestattungsverfuegung-Ritueller Rahmen

Wenn Du religiös angebunden bist, sprich mit Deinem Leiter. Du kannst auch eine Feier inkl. Trauerredner mit der Humanisten Union etc. ohne Religion etc. festlegen. Du kannst auch einen freien Redner bestimmen, der eine freie Feier organisiert.

6.) Traueranzeige

Du legst fest, ob und wenn ja, wo diese Anzeige veröffentlicht werden soll. Du kannst natürlich auch einen Wunschtext bestimmen.

7.) Grabstein etc.

Wenn Du ein klassisches Rasengrab auf dem Friedhof hast, kannst Du einen Grabstein/Platte nach Deinen Wünschen festlegen. Im Rahmen solltest Du auch den Friedhofsgärtner nicht vergessen.

8.) Bestattungsverfuegung-Sterbegeldversicherung- Treuhandvertrag

Du solltest eine solche Versicherung abschließen bzw. bei hohem Alter einen Treuhandvertrag über den Bestatter nutzen. Diese kannst Du zur Bezahlung Deiner letzten Wünsche abtreten. Der Bestatter rechnet dann alles ab und überweist den Rest an den Hinterbliebenen.

9.) Sonderwünsche

Hier legst Du fest, was nicht oben hingehört hat.

10. Brauchst Du Unterstützung?

Schreibe an info(x)beraten24.de.

Bestattungsvorsorgevertrag

Bestattungsvorsorgevertrag

Bestattungsvorsorgevertrag regelt Deine spätere Bestattung. Der Kunde bespricht mit dem Bestatter die Details der zukünftigen Bestattung. Die Details der Bestattung als solches regelt die “Bestattungsverfügung”.

Bestattungsvorsorgevertrag – Der Inhalt

Der Vertrag verpflichtet den Bestatter Deines Vertrauens, Deine Bestattung genau so umzusetzen, wie Du sie in der Bestattungsverfügung festgelegt hast. Er wird es soweit zukünftig möglich, so in Deinem Sinn umsetzen bzw. möglichst nahe an Deinen Wünschen.

Zu diesem Vertrag gehört eine Aufstellung der aktuellen Kosten des Bestatters. Es wird festgelegt, wie mit evtl. Preiserhöhungen umgegangen werden soll.

Der Kunde – der zukünftige Verstorbene – verpflichtet sich, die Angehörigen über diesen Vertrag zu informieren. Er wird dann zukünftig informiert, wenn der Kunde verstorben ist. Der Kunde verpflichtet sich auch, für die Bezahlung zu sorgen. Dazu zahlt er entweder in ein Treuhandvermögen über den Bestatter ein oder tritt traditionell eine Sterbegeldversicherung zur Bezahlung ab. Die Sterbegeldversicherung lohnt sich, wenn der Antragsteller zwischen 40 und 60 Jahren alt ist. Darüber kann es sein, dass die eingezahlten Beiträge die Auszahlsumme(Versicherungssumme) übersteigen. Dann lohnt sich die Versicherung gegen Einmalbeitrag oder das Treuhandvermögen über den Bestatter.

Fehlende Gelder müssen dann später evtl. Angehörige zuschießen oder das Sozialamt zahlt dafür.

Dieser Vertrag ist später nur gegen Kostenersatz zu kündigen. Deshalb wird auch festgelegt, wer anstelle des angegebenen Bestatters die Bestattung übernimmt, falls dieser insolvent ist oder die Geschäftstätigkeit aufgegeben hat.