Das Haus aufräumen und glücklich leben

Sterben – Vorbereiten zeigt Dir Wege und Möglichkeiten, sich auf das Unvermeidliche vorzubereiten. Nur wer vorbereitet ist, kann auch das Leben genießen!

Denn jetzt bist Du fit und kannst die Dinge noch logisch-sinnvoll umsetzen. Wenn die Katastrophe schon da ist, ist vieles nicht mehr möglich.

Sterben – Vorbereiten – Pflegevorsorge

Der Pflegefall ist oft der letzte Schritt vor dem finalen Ende. Dieses führt zu großen finanziellen, organisatorischen und emotionalen Herausforderungen/ Überforderungen.

Dieses tritt nicht mehr nur im hohen Alter ein. Ein Unfall/Krankheit kann auch dazu führen. Dann kann der zu Pflegende oft nicht mehr selbst rechtskräftig seinen Willen kundtun, z.B., weil er das Testament nicht mehr handschriftlich schreiben kann. Finanzielle Unterstützung bieten die Pflegeabsicherungs-Versicherungen. So ist erstmal die Bezahlung des Pflegeplatzes gesichert.

Um sich die dann nötigen Organisationsaufgaben einfacher zu machen, kann man sich schon frühzeitig damit auseinandersetzen und schriftliche Festlegungen treffen.

Verfügungen – Vollmachten – Verträge

Alles, was Du jetzt umsetzen kannst, solltest Du auch tun.

Dazu gehören die Patientenvollmacht, Organspende, Vorsorgevollmachten/Generalvollmachten und auch sinnvolle vertragliche Gestaltungen. Hierzu ist der Notar/Rechtsanwalt der richtige zusätzliche Ansprechpartner, damit alles sauber ist und nicht nachher an Formmängeln etc. scheitert.

Rechtsschutzversicherungen haben in den “Tiefen” der Bedingungen oft Zusatzleistungen, um diese Dinge abwickeln zu können.

Sterbegeld und Risikolebensversicherung

Wer noch gesund genug ist, sollte beides abschließen. Denn die Leistungsgrundlagen sind zwei verschiedene.

Die Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab und zahlt eine hohe Einmalzahlung an den bestimmten Hinterbliebenen. Sie wird für die Hausfinanzierung etc. genutzt. Der Empfänger hat so die Möglichkeit, die nächste Zeit finanziell zu überbrücken. Die Trauer und die Re-Organisation des Lebens nehmen schon genug Kraft in Anspruch.

Die Sterbegeldversicherung ist in der Höhe begrenzt und meist ohne Gesundheitsprüfung abschließbar. Sie dient alleine der Bezahlung der Bestattungskosten als ganzes. Sie werden oft an den Bestatter abgetreten. Dieser rechnet nach erfolgter Umsetzung mit dem Hinterbliebenen ab. Sie sollte entsprechend hoch abgeschlossen werden.

Alternativ zur Sterbegeldversicherung kann auch über den Bestatter ein Treuhandvertrag zu dem Zweck abgeschlossen werden. Dieser enthält keine Versicherungszusatzleistungen.

Grabpflege und Grabstein-Ansparverträge etc.

Wer gerne auch dafür vorsorgen möchte und die Mittel dafür hat, kann dieses auch schon zu Lebzeiten tun. Ansprechpartner sind die Friedhofsgärtner bzw. entsprechende Anbieter. Genauso ist es natürlich möglich, sich schon frühzeitig das Wunschgrab auf dem Wunschfriedhof zu sichern.

Sterben – Vorbereiten – Der Emotionale Vorsorgeplan(EVP)

Der EVP wird zukünftig viele Informationen zu der emotionalen Vorbereitung auf den Finalen Fall beinhalten. Er wird dabei sowohl den Sterbenden als auch die Hinterbliebenen berücksichtigen.