Gutes bewahren und etwas zurückgeben
Stiftung gründen – Bewahre Dein Lebenswerk für die Zukunft und gebe von Deinem Erfolg an die zurück, die es nötig haben.
Stiftungsformen
Bei den Stiftungen werden zwei grundsätzliche Formen unterschieden, die sehr unterschiedliche Anforderungen haben.
- Die selbständige Rechtspersönlichkeit – wird von der Stiftungsaufsicht zugelassen und überwacht. Sie ist ein spezielles Firmenkonstrukt mit Rechten und Pflichten. Der finanzielle Anspruch ist sehr hoch, weil der Verwaltungsaufwand entsprechend ist und zusätzlich zum Geld für den Stiftungszweck erwirtschaftet werden muss. Je niedriger das Zins-Renditeniveau am Markt desto höher die Anforderungen. Ab 500.000,-€ ist ein Gespräch darüber sinnvoll. Am Ende muss die Stiftungsaufsicht das Konzept absegnen.
- Die Treuhandstiftung – sie ist KEINE eigenständige Rechtspersönlichkeit, sondern ein Teil einer Dachstiftung oder ähnlichem Konstrukt. Damit erspart sie sich die hohen Kosten und die Diskussionen mit Stiftungssaufsicht. Die Dachstiftung erledigt diese Verwaltungsaufgaben weitgehend automatisiert. Die Kosten werden so auf viele beteiligte Stiftungen aufgeteilt. Die Treuhandstiftung bekommt ihren eigenen Namen und verfolgt die vorgegeben Ziele. Sie muss der Dachstiftung/Träger regelmäßig Bericht erstatten. Durch die Einsparung der Kosten können solche Stiftungen mit allen Vorteilen schon teilweise ab 50.000,-€ gegründet werden. Sie ist gerade auch für die geeignet, die sich den Verwaltungsaufwand sparen wollen.
Stiftung – Alternativen
Echte Alternativen gibt es keine. Andere Konstrukte können aber unter Umständen das verfolgte Ziel besser verfolgen:
- Vereine
- Gemeinnützige GmbH
- Genossenschaft
- usw.
Hier braucht es einen Fachanwalt, der das rechtlich in gute Formen gießen kann. Manchmal braucht es auch nur einen gut formulierten Vertrag, der das gewünschte auch bestimmen kann. Stiftungen etc. sind immer nur Zweckvehikel.
Stiftung – gründen – Spenden Kontra Stiften/ Zustiften
Spenden können sowohl an Vereine als auch Stiftungen gegeben werden. Spenden dürfen nur kurzfristig angesammelt werden. Sie sind zum kurzfristigen Investment in den Zweck bestimmt. Im engen rahmen können hiermit auch Rücklagen gebildet werden.
Stiften/Zustiften ist dagegen ein Invest in den Stiftungsstock der eigenen oder einer fremden Stiftung. Der Stiftungsstock ist NICHT für die Ausgaben in den Stiftungszweck gedacht. Er ist die Kapitalbasis für den ewigen Bestand und wird NICHT verbraucht.
Die Stiftung hat die Möglichkeit neben der Sammlung von Zustiftern auch direkte Spenden einzusammeln. So ist sie in der Lage mit den Spenden die Erträge aus dem Stiftungsstock aufzubessern und mehr zu tun.
Eine sehr gute Kombination ist die Kombination einer karitativen Stiftung mit einem aktiv arbeitenden Verein, der die gleichen Ziele verfolgt. Die Stiftung sichert die Finanzen des Vereins ab und der Verein macht die praktische karitative Arbeit vor Ort.
Zwecke/Ziele eines Stiftungsprojektes
Die Ziele einer Stiftungsgründung legen deren Form fest. Die Möglichkeiten einer Stiftung sind fast unbegrenzt. Die bekanntesten Formen sind die Familienstiftungen – hat fast jedes große Familienunternehmen, Firmenstiftungen – LIDL etc. und die karitative Stiftung – z.B. wenn keine Erben da sind und das Vermögen nicht an den Staat fallen soll. Der Fachanwalt zeigt die passende Variante/Kombination auf.
Stiftung – gründen – Legales Steuersparmodell – Die karitative Stiftung
Die karitative Stiftung darf alle karitativen Ziele verfolgen, die auch für eine gemeinnützige Firma(GmbH) oder Verein etc. gelten. Hieraus ist ersichtlich, dass hier auch das Finanzamt zusätzlich eine Prüfung durchführt. Wenn es sich um ein sauberes Konstrukt handelt, ist dieses ein Formsache – z.B. Unterstützung eines karitativen Vereins, der schon seine Prüfungen bestanden hat.
Da diese Stiftungen das bürgerliche Engagement fördern und somit auch teilweise den Staat entlasten, gibt es für das Investment in den Stiftungsstock hohe Steuerrückerstattungen. Diese lassen sich in die Steuerkarte als Verluste eintragen. Die Details dazu kennt Dein Steuerberater.
Die Rückerstattung kannst Du frei verwenden und z.B. zum Kapitalaufbau/Immobilieninvestition benutzen. So hast Du einen Teil der Steuerlast in Vermögen verwandelt.